BTVG-Projekte – Wiki für Makler:innen
Beim Kauf von Bauträger:innen schützt das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) die Erwerber:innen vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen. Hier finden Makler:innen die wichtigsten Begriffe zu Sicherungsmodellen, Zahlungsabwicklung und Rücktrittsrechten.
Begriffe im Überblick
- Treuhandabwicklung – Abwicklung des Kaufpreises über eine:n Treuhänder:in im Interesse beider Vertragsparteien.
- USt.-Überrechnung – Vorsteuerabzug und Überrechnung der Umsatzsteuer beim Kauf von Bauträger:innen, insbesondere bei Anlegerwohnungen.
- Vorauszahlungen – Welche Zahlungen Erwerber:innen vor Fertigstellung leisten und zu welchem Zeitpunkt.
- Haftrücklass – Sicherstellung für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nach der Übergabe.
- Sperrfrist Stellplätze – Vorrang der Wohnungseigentümer:innen beim Erwerb von Kfz-Abstellplätzen.
- Sicherstellungsmodelle für Käufer – Schuldrechtliche, grundbücherliche und pfandrechtliche Sicherung sowie Sondersicherungen nach dem BTVG.
- Baufortschrittsprüfer – Aufgaben der Baufortschrittsprüfer:in beim Ratenplanmodell.
- Gutachten nach § 37 WEG – Bauzustandsgutachten bei Häusern mit mehr als 20 Jahre alter Baubewilligung.
- Ratenplan – Zahlung in Raten nach Abschluss der jeweiligen Bauabschnitte.
- Rücktrittsrechte – Rücktritt der Erwerber:innen, etwa bei fehlenden Vorabinformationen durch die Bauträger:in.
Rechtliche Unterstützung für Makler:innen
Bauträgerverträge sind fehleranfällig – bei der Wahl des Sicherungsmodells ebenso wie beim Ratenplan. Die Kanzlei am Kai berät Makler:innen, Bauträger:innen und Eigentümer:innen im Immobilienrecht.

