Treuhandabwicklung

Rechtsstand: Oktober 2026 (Österreich)

Bei einer Treuhandschaft handelt es sich um die Übertragung von Rechten einer natürlichen oder juristischen Person, der Treugeber:in, an eine vertrauenswürdige dritte Person, die Treuhänder:in. Bei Immobilientransaktionen handelt die Treuhänder:in stets im Interesse der Vertragsparteien.

Ablauf der Treuhandabwicklung

Die Treuhandabwicklung beginnt grundsätzlich

  • mit der Eröffnung eines gesonderten Treuhandkontos (Anderkontos) bei einem Kreditinstitut, das am jeweiligen Treuhandsystem teilnimmt.
  • Die Treuhandschaft wird sodann bei der Treuhandeinrichtung der zuständigen Rechtsanwaltskammer registriert (in Wien: elektronisches Anwaltliches Treuhandbuch – eATHB), bei notarieller Treuhandschaft im Treuhandregister des österreichischen Notariats.
  • Der Treuhandschaft liegt eine Treuhandvereinbarung zugrunde, durch welche sich die Treuhänder:in dazu verpflichtet, die darin genannten Rechtsfolgen herbeizuführen. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt der Auszahlung des Kaufpreiserlags, welcher durch die Treuhandschaft sichergestellt wird. In der Regel wird die Auszahlung des Kaufpreises nämlich erst dann vorgenommen, wenn die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch erfolgt ist.

Zur Auszahlung ist darüber hinaus die Freigabe der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer erforderlich.

Treuhandschaft als Absicherung

Die Treuhandschaft stellt eine Absicherung sowohl der Verkäufer:in als auch der Käufer:in dar, indem sichergestellt wird, dass das Eigentum an die Käufer:in übertragen wird und der auf dem Treuhandkonto sichergestellte Kaufpreis erst nach Einverleibung des Eigentumsrechts an die Verkäufer:in ausbezahlt wird.

Treuhandabwicklung: Vom Kaufvertrag bis zur Auszahlung

Die Treuhänder:in ist somit die zentrale Schnittstelle zwischen den Kaufvertragsparteien, welche die Durchführung des Kaufvertrages bis zur Auszahlung des Kaufpreises gemäß den Treuhandbestimmungen gewährleistet.


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