Stand: Oktober 2026 – Kurz zusammengefasst: Die Haftung für Preisschätzung trifft Makler:innen, wenn sie Verkäufer:innen ohne methodische Prüfung und ohne Hinweis auf Schätzungsbandbreiten einen deutlich zu niedrigen Verkaufspreis nennen – sie haften dann für den daraus resultierenden Vermögensschaden. Das hat der OGH am 6.8.2021, 6 Ob 115/21m, entschieden.
Was war im Fall der Preisschätzung passiert?
Der Makler trat als Experte auf, deklarierte den erzielbaren Preis ohne fundierte Analyse und verkaufte die Eigentumswohnungen weit unter Wert, um eine rasche Vermittlung herbeizuführen. Der OGH verurteilte den Makler zum Ersatz des Vertrauensschadens (Entscheidung im RIS).
Warum schützt die Toleranzspanne hier nicht?
Immobilienmakler:innen unterliegen der Sachverständigenhaftung nach § 1299 ABGB. Die theoretische Toleranzspanne von Bewertungen schützt sie daher nicht, wenn die Wertermittlung von vornherein leichtfertig und unsorgfältig vorgenommen wurde.
Was bedeutet die Haftung für Preisschätzung für Makler:innen?
Als Makler:in sollten Sie bei der Beratung zum Angebotspreis niemals Zusicherungen ohne belegbare Wertermittlung abgeben, sondern Verkäufer:innen über den Unterschied zwischen rascher Verwertbarkeit und marktgerechtem Höchstpreis aufklären. Konkret lohnt sich ein Blick auf folgende Punkte:
- Ist der genannte Angebotspreis durch eine Wertermittlung belegt?
- Haben Sie auf Schätzungsbandbreiten hingewiesen?
- Wurden Verkäufer:innen über rasche Verwertbarkeit und Höchstpreis aufgeklärt?
- Ist die Beratung zum Preis schriftlich festgehalten?
Mehr zu den Folgen lesen Sie in den Beiträgen zur Haftung von Makler:innen und zu Schadenersatzansprüchen.
Rechtliche Beratung zur Haftung für Preisschätzung
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Über den Autor: Mag. Stefan Oberlojer
Rechtsanwalt für Immobilienrecht bei der Kanzlei am Kai (Oberlojer Rechtsanwält:innen GmbH), Wien. Schwerpunkte u. a. Liegenschaftsrecht, Bau- und Mietrecht sowie Immobilientransaktionen. Mitglied der Deutsch-Österreichischen Juristenvereinigung e.V. und des ÖVI. 2026 unter die Top-Immobilienanwälte Österreichs (Immobilien Magazin) sowie unter die #TheREAL100under40 (Kategorie Law & Tax) gewählt.



