Vorauszahlungen
Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung wird insbesondere die Käufer:innenseite mit den diversesten Zahlungsaufforderungen zur Überweisung von Beträgen an verschiedene Konten zu unterschiedlichen Zeitpunkten konfrontiert.
Wir wollen mit diesem Beitrag Klarheit schaffen und jene Beträge aufschlüsseln, welche bereits vor oder innerhalb einer gesetzten Frist nach Unterfertigung des Kaufvertrages fällig werden können:
- Vertragserrichtungskosten
- Notarkosten für die Beglaubigung der Unterschriften
- Nebengebühren: darunter versteht man im Allgemeinen die Grunderwerbsteuer (3,5%) und die Grundbuchseintragungsgebühr (1,1%), jeweils berechnet vom Kaufpreis
Im Zuge der Kaufvertragsabwicklung ist daher stets auf die im Kaufvertrag vereinbarten Fristen und Termine zu achten und im Zweifelsfall bei der Vertragserrichter:in nachzufragen.

