USt Miete: Umsatzsteuer-Sätze bei Wohnungs-/Geschäftsraummiete, Möbelmiete, Stellplatz, BK
USt Miete: Vermietungen für Wohnzwecke, Beherbergungen in Hotels und Vermietungen für Campingzwecke sind mit einem Steuersatz von 10 % zu versteuern.
Entgelte für mitvermietete Einrichtungsgegenstände unterliegen einem Steuersatz von 20 %.
Die Vermietung von Parkplätzen und Garagen sowie bestimmte, bis zu 14 Tage andauernde Vermietungen, unterliegen einem Steuersatz von 20 %. Da diese Vermietungen bzw. Verpachtungen stets der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Vermieter:in zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Bestimmte Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sind umsatzsteuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 16 UStG). Betroffen sind gewerbliche Vermietungen, wie z.B. die Vermietung und Verpachtung von Büros, Geschäftsräumlichkeiten, Lagerhallen oder Sportplätzen. Für diese Umsätze muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden, es besteht jedoch auch kein Recht auf Vorsteuerabzug.
Es besteht allerdings die Möglichkeit zur Steuerpflicht zu optieren, wenn das Mietobjekt zu mindestens 95 % für Umsätze verwendet wird, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (z. B. ist eine Steueroption nicht möglich, wenn die Mieter:in eine Ärzt:in ist, die die Räumlichkeiten für ihre Ärzt:innenpraxis nutzt, weil eine Ärzt:in grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist).
Vermietungen durch Kleinunternehmen sind von der Umsatzsteuer befreit. Auch diese Unternehmen haben die Möglichkeit zur Steuerpflicht zu optieren.

