Maklerprovision berechnen: So geht es richtig
Grundsätzlich ist die Höhe der Provision frei vereinbar. Ist über die Provisionshöhe nichts vereinbart, so gebührt der Makler:in eine ortsübliche Provision beim Maklerprovision berechnen. Lässt sich eine solche ortsübliche Provision nicht feststellen, steht eine angemessene Provision zu (§ 8 Abs 1 MaklerG).
Grenzen beim Maklerprovision berechnen
Zu beachten ist, dass das Standesrecht der Provisionshöhe Grenzen setzt. Diese Grenzen werden in der „Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler“ geregelt:
Kauf und Tauschgeschäfte
Berechnungsgrundlage ist der vereinbarte Kaufpreis zuzüglich der sonstigen geldwerten Verpflichtungen der Käufer:in . Darunter fallen häufig Hypotheken, die von der Käufer:in übernommen werden.

