Bürgschaft Mietvertrag
Eine Bürgschaft in einem Mietvertrag ist eine Vereinbarung, bei der eine dritte Person, oft als „Bürg:in “ oder „Bürgschaftgeber:in “ bezeichnet, sich verpflichtet, die finanziellen Verpflichtungen der Mieter:in zu übernehmen, falls diese ihren Mietzahlungen oder anderen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für die Vermieter:in und bietet ihr eine zusätzliche Möglichkeit, sicherzustellen, dass die Mietzahlungen und andere Verpflichtungen erfüllt werden, selbst wenn die Hauptmieter:in nicht in der Lage ist, diese zu erfüllen.
Die Bürgin ist eine unabhängige Person, die bereit ist, für die Schulden oder Verpflichtungen der Hauptmieter:in einzustehen. Die Bürg:in wird normalerweise aufgrund ihrer finanziellen Stabilität und Kreditwürdigkeit ausgewählt. Wenn die Mieter:in ihren Verpflichtungen nicht nachkommt (z. B. die Miete nicht zahlt), kann die Vermieter:in die Bürg:in auffordern, die ausstehenden Beträge zu begleichen. Die Bürg:in übernimmt also die Verantwortung für die Schulden der Mieter:in .
Die Bürgschaft muss, um formgültig zustande zu kommen, schriftlich abgeben werden, dh, eigenhändig unterschrieben werden. Dabei erklärt die Bürg:in ausdrücklich, dass sie für die finanziellen Verpflichtungen (besicherte Schuld) der Mieter:in (Hauptschuldner:in) haftet. Dabei ist es nicht notwendig, dass die besicherte Schuld ziffernmäßig ausgewiesen ist, sondern genügt es, wenn diese deutlich erkennbar ist und die wesentlichen Merkmale der übernommenen Haftung hervorkommen.
Die Haftung der Bürg:in kann in der Bürgschaftsvereinbarung begrenzt sein. Zum Beispiel könnte festgelegt werden, dass die Bürg:in nur für einen bestimmten Betrag oder einen bestimmten Zeitraum haftet. Die wichtigsten Bürgschaften sind:

