Maklerprovision berechnen: So geht es richtig

Grundsätzlich ist die Höhe der Provision frei vereinbar. Ist über die Provisionshöhe nichts vereinbart, so gebührt der Makler:in eine ortsübliche Provision beim Maklerprovision berechnen. Lässt sich eine solche ortsübliche Provision nicht feststellen, steht eine angemessene Provision zu (§ 8 Abs 1 MaklerG).

Grenzen beim Maklerprovision berechnen

Zu beachten ist, dass das Standesrecht der Provisionshöhe Grenzen setzt. Diese Grenzen werden in der „Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler“ geregelt:

Kauf und Tauschgeschäfte

Berechnungsgrundlage ist der vereinbarte Kaufpreis zuzüglich der sonstigen geldwerten Verpflichtungen der Käufer:in . Darunter fallen häufig Hypotheken, die von der Käufer:in übernommen werden.

Wert bis € 36.336,424 %
Wert von € 36.336,42 bis € 48.448,511.453,46 gem. §12 Abs 4 ImmMV
mehr als € 48.448,513 %

Mietverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Berechnungsgrundlage ist der Bruttomietzins1).

Vertragsdauervom Mietervom Vermieter
Vertrag mehr als 3 Jahre oder unbefristet2 BMM3 BMM
Vertrag bis zu 3 Jahre1 BMM3 BMM
Ergänzungsprovision auf Höchstbetrag bei Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis1/2 BMM1/2 BMM

Vermittlung von Geschäftsräumen

Berechnungsgrundlage ist der Bruttomietzins1).

Vertragsdauervom Mietervom Vermieter
Vertrag mehr als 3 Jahre oder unbefristet3 BMM3 BMM
Befristung auf mindestens 2, jedoch nicht mehr als 3 Jahre2 BMM3 BMM
Befristung kürzer als 2 Jahre1 BMM3 BMM

1) Die Bemessungsgrundlage „Bruttomietzins“ ist die Summe aus:

  • Hauptmietzins,
  • Anteil an Betriebskosten,
  • Anteil an laufenden öffentlichen Abgaben,
  • Anteil an allfälligen besonderen Aufwendungen,
  • Entgelt für mietvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände.

Die zu entrichtende Umsatzsteuer ist nicht in die Bemessungsgrundlage „Bruttomietzins“ einzurechnen.