Glossar

A-Meta Geschäft:
Ein A-Meta Geschäft bezieht sich auf eine Art von Geschäftstransaktion, bei der eine Metaplattform oder eine Drittanbieter-Plattform zwischen Käufern und Verkäufern agiert, indem sie Informationen und Dienstleistungen vermittelt.

Alleinvermittlungsauftrag:
Der Alleinvermittlungsauftrag ist ein Vertrag, durch den ein Immobilieneigentümer einem Makler exklusiv das Recht gibt, seine Immobilie zu vermarkten und zu vermitteln. Während dieser Zeit darf der Eigentümer keine anderen Makler beauftragen.

Angemessener Mietzins:
Der angemessene Mietzins bezieht sich auf die faire Miete, die in Übereinstimmung mit örtlichen Marktbedingungen für eine Immobilie gezahlt wird. Er berücksichtigt Faktoren wie Standort, Größe und Zustand der Immobilie.

Anleger:
Ein Anleger ist eine Person oder eine Organisation, die Geld oder andere Ressourcen in verschiedene Anlageformen wie Aktien, Anleihen, Immobilien oder Fonds investiert, um finanzielle Renditen zu erzielen.

Aufschließungskosten:
Die Aufschließungskosten (Aufschließungsabgabe) sind Kosten, die für die Bereitstellung einer gewissen Infrastruktur – wie Zufahrt, Energie, Wasser und Kanal – als Abgabe an die Gemeinde einmalig zu entrichten sind. Die Abgabenhöhe richtet sich nach der Grundstücksfläche.

Auswärtsgeschäft:
Wenn ein Vertrag zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmer außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen wurde, liegt ein Auswärtsgeschäft vor. In der Regel können Konsumenten innerhalb von 14 Tagen von einem Auswärtsgeschäft zurücktreten.

Baurecht:
Das Baurecht umfasst rechtliche Vorschriften und Regelungen, die den Bau und die Nutzung von Immobilien regeln. Es betrifft Aspekte wie Baugenehmigungen, Baupläne und Bauvorschriften.

Bauträger:
Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb herstellt. Der Bauträger verschafft dem Erwerber das Eigentum sowohl am Grundstück (oder grundstücksgleichen Recht) als auch am darauf erstellten Gebäude.

Benützungsbewilligung:
Der Abschluss eines Bauvorhabens ist bei der zuständigen Behörde mittels Ansuchen um Benützungsbewilligung oder durch eine Fertigstellungsanzeige zu melden. Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob das Bauvorhaben vorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und in weiterer Folge benützt werden darf.

Betriebskosten:
Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die bei der Bewirtschaftung einer Immobilie anfallen, wie z.B. Kosten für Wasser, Heizung, Versicherungen, Müllabfuhr und Wartung.

Bürgschaft:
Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der eine Person (der Bürge) sich verpflichtet, die Verpflichtungen einer anderen Person (dem Hauptschuldner) zu erfüllen, falls dieser seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

Dienstbarkeit:
Eine Dienstbarkeit ist ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Der Eigentümer dieser Sache ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Dienstbarkeiten können ersessen werden oder infolge der Nichtausübung verjähren.

Doppelmakler:
Ein Doppelmakler ist ein Makler, der sowohl den Verkäufer als auch den Käufer einer Immobilie vertritt. Diese Situation kann Interessenkonflikte aufwerfen und ist in einigen Rechtssystemen beschränkt oder untersagt.

E-Befund:
Ein E-Befund bezieht sich auf einen elektronischen Bericht oder eine Einschätzung, die häufig im Kontext von Immobilien oder technischen Untersuchungen erstellt wird.

Eigentum:
Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache, über diese Sache nach Willkür zu verfügen und jeden anderen davon auszuschließen. Anders als das Eigentum ist der Besitz die bloße tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache.

Einverleibung:
Einverleibung ist ein Fachausdruck des Grundbuchrechts und dient dem unbedingten Rechtserwerb bzw. Rechtsverlust, d.h. ein bestimmtes Recht geht ohne weitere Bedingungen auf eine Person über.

Energieausweis:
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen über die energetische Effizienz einer Immobilie liefert. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und hilft bei der Optimierung der Energieeffizienz. Die Pflicht des Vorlegens trifft den Verkäufer/Vermieter/Verpächter.

Exposé:
Ein Exposé ist eine schriftliche Darstellung einer Immobilie, die von einem Makler erstellt wird. Es enthält Informationen über die Eigenschaften, den Zustand und die Lage der Immobilie und dient potenziellen Käufern oder Mietern als Informationsquelle.

FAGG:
Für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte) zwischen Unternehmen und Verbrauchern kommen die besonderen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) zur Anwendung.

Flächenwidmungsplan:
Der Flächenwidmungsplan regelt die zulässige Nutzung auf den einzelnen Grundstücken. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen).

Fruchtgenussrecht:
Die Inhaberin/der Inhaber dieses Rechts darf eine fremde Sache unter Schonung der benutzten Substanz ohne Einschränkungen benutzen und Erträge daraus erzielen.

Fremdfinanzierung:
Unter Fremdfinanzierung fällt jede Form der Finanzierung, bei der Kapital von außen zugeführt wird, welches wieder zurückbezahlt werden muss. In der Regel erfolgt dies durch Aufnahme eines Kredites, verbunden mit der Bestellung eines Pfandrechtes zu Gunsten der finanzierenden Bank an der kaufgegenständlichen Liegenschaft.

Gasetagenheizung:
Eine Gasetagenheizung ist eine Heizungsanlage, die mit Gas betrieben wird und einzelne Wohnungen oder Etagen in einem Mehrfamilienhaus beheizt.

Geschäftsraum:
Ein Geschäftsraum ist ein baulich abgeschlossener Raum, der vom Inhaber willentlich für eine gewisse Zeit oder dauernd hauptsächlich zum Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer oder ähnlicher Zwecke bestimmt ist und hierfür auch tatsächlich genutzt wird.

Gewährleistung:
Die Gewährleistung bezieht sich auf die rechtliche Verpflichtung eines Verkäufers, für die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit eines verkauften Produkts oder einer Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum einzustehen.

Gründerzeitviertel:
Ein Gründerzeitviertel oder Gründerzeitquartier ist ein Wohnviertel oder ein gemischtes Wohn- und Geschäftsviertel, dessen Bausubstanz aus der Gründerzeit stammt. Im weiteren Sinne ist es auch ein Viertel, das in jener Zeit entstand, obwohl es (kriegsbedingt) nur noch teilweise oder kaum mehr die ursprüngliche Bausubstanz besitzt.

Hauptmietzinssatz:
Der Hauptmietzinssatz ist die Grundmiete, die zwischen Mieter und Vermieter für eine Immobilie vereinbart wird, ohne Berücksichtigung von Betriebskosten oder anderen Nebenkosten.

Haustürgeschäft:
Wenn ein Vertrag zwischen einem Konsumenten und eines Unternehmers außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen wurde, liegt ein sogenanntes „Auswärtsgeschäft“ (Haustürgeschäft) vor. Beispiel: Vertragsabschluss in der Wohnung oder auf der Straße.

Immobilienertragssteuer:
Die Immobilienertragssteuer ist eine Steuer, die auf die Einkünfte aus der Vermietung oder Veräußerung von Immobilien erhoben wird. Die genaue Besteuerung kann von Land zu Land unterschiedlich sein.

Kaufanbot:
Ein Anbot (oder auch Angebot) ist der Vorschlag einen Vertrag mit einem bestimmten Inhalt abzuschließen. Damit das Anbot angenommen werden kann, muss es inhaltlich ausreichend bestimmt sein, also alle Punkte enthalten, die für den Vertrag wesentlich sind.

Kaufpreis:
Unter Kaufpreis versteht man jenen Preis, der bezahlt werden muss, um eine Immobilie zu erwerben.

Kaution:
Die Kaution ist eine finanzielle Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter hinterlegt, um potenzielle Schäden oder ausstehende Mieten abzudecken.

Konsumentenschutz:
Unter Konsumentenschutz versteht man die Zusammenfassung von gesetzlichen Regelungen, die den Verbraucher vor Schaden durch Übervorteilung beim Einkauf und vor unsicheren und gesundheitsschädlichen Produkten bewahren soll.

Maklervertrag:
Ein Maklervertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber und einem Immobilienmakler, die die Bedingungen und Konditionen der Maklerdienstleistungen festlegt, einschließlich Provision und Dienstleistungsumfang.

Mangel:
Der Mangel ist ein zentraler Begriff im Recht der Leistungsstörungen bei verschiedenen Vertragstypen, insbesondere im Kaufrecht, Mietrecht und Werkvertragsrecht.

Mietanbot:
Das Mietanbot ist Ihr verbindliches Angebot an den Vermieter, eine Wohnung zu den im Anbot angegebenen Bedingung anzumieten.

Mietvertragserstellungskosten:
Die Mietvertragserstellungskosten beziehen sich auf die Gebühren oder Kosten, die bei der Erstellung eines Mietvertrags anfallen können, beispielsweise für die rechtliche Beratung oder die Ausarbeitung des Vertragsdokuments.

Mietzins:
Der Mietzins ist der Preis, der für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im Vorhinein) zu bezahlen ist.

Möbelmiete:
Die Möbelmiete bezieht sich auf die Vermietung von Möbeln oder Einrichtungsgegenständen zusammen mit einer Immobilie. Dies ist oft in möblierten Apartments oder Wohnungen der Fall.

Nebengebühren (Kaufvertrag):
Nebengebühren im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag sind zusätzliche Kosten oder Gebühren, die neben dem Kaufpreis anfallen können, wie z.B. Notargebühren, Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren.

Nutzwert:
Der Nutzwert bezieht sich auf den praktischen Wert oder den Nutzen einer Immobilie oder eines Objekts für den Benutzer oder Eigentümer.

Nutzwertgutachten:
Ein Nutzwertgutachten ist eine professionelle Bewertung, die den Nutzwert einer Immobilie oder eines Objekts anhand verschiedener Kriterien analysiert.

Pacht:
Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächter:in ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.

Pfandrecht:
Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache des Schuldners.

Prekarium:
Ein Prekarium bezeichnet die Überlassung von Grundstücken oder Räumen zur Nutzung, ohne dass ein rechtlicher Anspruch auf Besitz oder Eigentum besteht.

Provision:
Die Provision ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistungen erhält. Sie wird oft als Prozentsatz des Kauf- oder Mietpreises berechnet.

Richtwert:
Der Richtwert bezieht sich auf einen durchschnittlichen oder standardisierten Wert, der oft als Orientierungspunkt oder Referenzwert in verschiedenen Kontexten verwendet wird.

Rücklage:
Die Rücklage bezieht sich auf einen finanziellen Betrag, der von Wohnungseigentümergemeinschaften oder Immobilieneigentümern angesammelt wird, um zukünftige Reparaturen, Instandhaltungen oder unvorhergesehene Kosten abzudecken.

Schwellenwert (Wertsicherung):
Schwellenwert ist ein bestimmter Prozentsatz (in der Regel drei bis fünf Prozent), der bei der sogenannten Wertsicherungsklausel vereinbart wird.

Teilanwendung (MRG):
Die Teilanwendung im Zusammenhang mit dem mietrechtlichen Richtwertgesetz bezieht sich auf eine Verteilung des Richtwerts auf bestimmte Räume oder Nutzflächen innerhalb einer Immobilie.

Treuhandschaft:
Die Treuhandschaft bezieht sich auf eine vertragliche Vereinbarung, bei der eine Partei (der Treuhänder) Vermögenswerte oder Eigentum im Auftrag und zum Nutzen einer anderen Partei (dem Treugeber) verwaltet.

Übergabeprotokoll:
Ein Übergabeprotokoll ist eine schriftliche Dokumentation, die den Zustand einer Immobilie bei der Übergabe von Vermieter an Mieter oder von Verkäufer an Käufer festhält.

Umsatzsteueroptierung:
Die Umsatzsteueroptierung bezieht sich auf die Möglichkeit für Unternehmer, sich freiwillig für die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden, um Vorsteuerabzüge geltend machen zu können.

Verbotene Ablöse:
Eine verbotene Ablöse bezieht sich auf eine nicht erlaubte oder unrechtmäßige Zahlung, die ein Mieter einem Vermieter oder Vormieter für die Übernahme einer Mietwohnung leistet.

Verbraucher:
Ein Verbraucher ist eine Person, die Produkte oder Dienstleistungen für persönliche Zwecke kauft oder nutzt, im Gegensatz zu Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für kommerzielle Zwecke erwerben.

Verschwiegenheitspflicht:
Die Verschwiegenheitspflicht ist eine rechtsverbindliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen und Personen, ihnen anvertraute Informationen nicht an andere Personen weiterzugeben.

Vertragserrichtungskosten:
Für die Errichtung des Kaufvertrages bzw. die Verbücherung des Eigentumrechts durch einen Rechtsanwalt oder Notar fallen Kosten an. Diese betragen üblicherweise 1,5 % bis 3 % + USt des Kaufpreises und sind in den jeweiligen Kammertarifen festgelegt.

Vollanwendung (MRG):
Die Vollanwendung im Zusammenhang mit dem mietrechtlichen Richtwertgesetz bezieht sich auf die Anwendung des Richtwerts auf die gesamte vermietete Fläche einer Immobilie.

Vorkaufsrecht:
Das Vorkaufsrecht ist das Recht, in einem Kaufvertrag durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer einzutreten.

Wertsicherung:
Die Wertsicherung bezieht sich auf Mechanismen oder Vereinbarungen, die dazu dienen, den Wert von Zahlungen oder Verträgen an die Inflation oder andere wirtschaftliche Faktoren anzupassen.

Widmung:
Vom Gemeinderat werden für das Stadt- bzw. Ortsgebiet und das Freiland besondere Widmungen festgesetzt. Diese Widmungen sind Inhalt des Flächenwidmungsplanes.

Wohnung:
Eine Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

Wohnungseigentum:
Wohnungseigentum ist das einem Miteigentümer einer Liegenschaft oder einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung, eine sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen.

Wohnungseigentumsvertrag:
Der Wohnungseigentumsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer und enthält Regeln über die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer.

Zentralheizung:
Eine Zentralheizung ist ein Heizungssystem, bei dem eine einzige Heizquelle (z.B. Kessel oder Wärmepumpe) Wärme erzeugt, die dann über Rohre oder Leitungen an verschiedene Räume oder Einheiten in einem Gebäude verteilt wird.

Zinshaus:
Ein Zinshaus ist ein Mietshaus mit mehreren Wohneinheiten, in dem die einzelnen Wohneinheiten vom Vermieter gegen ein meist monatliches Entgelt zur Verfügung gestellt werden.