Nebengebühren und Immobilienertragsteuer

Der Kaufpreis stellt neben dem Kaufobjekt den notwendigen Mindestinhalt des Kaufvertrages dar und sollte möglichst genau beschrieben werden (essentialia negotii). Die Vertragsparteien müssen sich über den Kaufpreis einig sein, damit ein Kaufvertrag zustande kommt. Der Kaufpreis muss zumindest bestimmbar sein und stellt die Hauptleistungspflicht der Käufer:in dar. Einigen sich die Parteien auf einen Abschluss zum Marktpreis oder zum orts- oder geschäftsüblichen Preis liegt bereits Bestimmtheit vor.

Das Fehlen der Vereinbarung über Zahlungsmodalitäten schadet nicht. Die Käufer:in schuldet den Kaufpreis grundsätzlich Zug um Zug und in Geld. Grundsätzlich wird der Kaufpreis als Bruttopreis (inkl. USt.) verstanden. Dennoch sollte eine Klarstellung erfolgen, ob der Kaufpreis netto oder brutto zu verstehen ist.