Provision Makler: (Mindest-) Voraussetzungen für Provisionsanspruch
Die Provision ist das Entgelt der Makler:in. Der Provisionsanspruch ist in §§ 6 ff MaklerG geregelt und entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (§ 7 Abs 1 MaklerG). Dem Makler:innenvertrag ist sohin das Erfolgsprinzip immanent. Mehr zum Thema Provision Makler: Aufteilung Provision
Provision für Makler: Mindestvoraussetzungen
Mindestvoraussetzung für einen Provisionsanspruch sind
- der Abschluss eines Maklervertrages,
- die Vereinbarung der Verdienstlichkeit,
- die erfolgreiche Vermittlung,
- wobei die Makler:innentätigkeit dafür adäquat-kausal war und
- das vermittelte Geschäft tatsächlich durchgeführt worden ist.
Immobilienmakler:in ist, wer als Makler:in gewerbsmäßig unbewegliche Sachen gegenüber Dritten namhaft macht und vermittelt (§ 16 MaklerG). Immobilienmakler:innen können ihren Provisionsanspruch durch eine Vereinbarung iSd § 15 MaklerG auch ohne Vermittlungserfolg sichern.

