Provision Makler: (Mindest-) Voraussetzungen für Provisionsanspruch

Die Provision ist das Entgelt der Makler:in. Der Provisionsanspruch ist in §§ 6 ff MaklerG geregelt und entsteht mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts (§ 7 Abs 1 MaklerG). Dem Makler:innenvertrag ist sohin das Erfolgsprinzip immanent. Mehr zum Thema Provision Makler: Aufteilung Provision

Provision für Makler: Mindestvoraussetzungen

Mindestvoraussetzung für einen Provisionsanspruch sind

  • der Abschluss eines Maklervertrages,
  • die Vereinbarung der Verdienstlichkeit,
  • die erfolgreiche Vermittlung,
  • wobei die Makler:innentätigkeit dafür adäquat-kausal war und
  • das vermittelte Geschäft tatsächlich durchgeführt worden ist.

Immobilienmakler:in ist, wer als Makler:in gewerbsmäßig unbewegliche Sachen gegenüber Dritten namhaft macht und vermittelt (§ 16 MaklerG). Immobilienmakler:innen können ihren Provisionsanspruch durch eine Vereinbarung iSd § 15 MaklerG auch ohne Vermittlungserfolg sichern.